ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) RTM Suite Light, Version 1.1 Stand: 19. Juli 2026 ======================================== Lizenzgeber und Urheber: Stefan Gerken Oswaldgasse 27/3/44 1120 Wien Österreich 1. VERTRAGSGEGENSTAND Diese Bedingungen regeln die Nutzung der proprietären Software "RTM Suite Light" einschließlich des mitgelieferten Add-ons RTM Pwn Guard und der Dokumentation. Separat installierte Drittprogramme unterliegen ihren eigenen Bedingungen. 2. KOSTENLOSE BEREITSTELLUNG Die Software wird unentgeltlich zum Download bereitgestellt. Eine freiwillige finanzielle Unterstützung ist keine Voraussetzung für Download, Nutzung, Funktionsumfang, Updates oder Support und begründet keinen Kaufvertrag über die Software. Die Unterstützungsentscheidung und deren Höhe sind vollständig frei. 3. LIZENZEINRÄUMUNG Der Lizenzgeber räumt jedem Nutzer unentgeltlich ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht ein, die Software auf eigenen Geräten zu installieren und für rechtmäßige Zwecke zu verwenden. Unveränderte vollständige Kopien des Originalpakets dürfen unentgeltlich weitergegeben werden, wenn alle Urheber-, Lizenz-, Sicherheits- und Herkunftshinweise erhalten bleiben. Verkauf, Vermietung, entgeltliche Unterlizenzierung, veränderte Weiterverbreitung und Einbindung in ein eigenes kommerzielles Produkt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 4. ZULÄSSIGER ZWECK Die Software ist für defensive Sicherheitsanalysen, autorisierte Netzwerkinventarisierung und Prüfungen eigener oder ausdrücklich freigegebener Systeme und Funkumgebungen bestimmt. Vor jedem Einsatz muss eine wirksame Berechtigung für Ziel, Umfang und Zeitraum vorliegen. Untersagt sind insbesondere: - Scans, Funkerfassung oder Prüfungen ohne erforderliche Berechtigung; - rechtswidrige Überwachung oder Identifizierung von Personen; - Vorbereitung oder Durchführung rechtswidriger Zugriffe; - Umgehung von Schutzmaßnahmen außerhalb eines genehmigten Prüfauftrags; - Erweiterung des passiven Radars um Stör- oder Angriffsfunktionen. 5. ÄNDERUNGEN UND ANALYSE Urheber-, Marken- und Herkunftshinweise dürfen nicht entfernt werden. Gesetzlich zwingend erlaubte Dekompilierung, Interoperabilitätsanalyse, Fehlerbehebung und Sicherung bleiben im vorgeschriebenen Umfang zulässig. 6. ERGEBNISSE UND VERANTWORTUNG Ergebnisse sind technische Momentaufnahmen mit begrenztem Prüfbereich. Sie sind weder Zertifizierung noch Garantie für Sicherheit, Identität, Standort, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit. Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich über Ziele, Freigaben, Bewertung und Maßnahmen. 7. UPDATES UND SUPPORT Umfang und Bereitstellung ergeben sich aus SUPPORT-UND-UPDATES.txt. Es besteht kein Anspruch auf individuelle Beratung oder eine bestimmte Reaktions- oder Lösungsfrist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 8. DATENSCHUTZ Die lokale Verarbeitung ist in DATENSCHUTZHINWEISE.txt beschrieben. Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. 9. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG Die Lizenz gilt unbefristet. Bei wesentlicher Vertragsverletzung kann der Lizenzgeber die Nutzungsrechte nach erfolgloser angemessener Abhilfeaufforderung beenden; bei vorsätzlicher rechtswidriger Nutzung ist eine sofortige Beendigung zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 10. ANWENDBARES RECHT Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.